KLASSE D1E


Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse D1 und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg;

 

die Lenkberechtigung für die Klasse CE umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse DE(D1E), wenn der Lenker die Lenkberechtigung für die Klasse D(D1) besitzt,

Prüfungsfahrzeuge Klasse D1E
Kombinationen aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse D1 gemäß und einem Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mindestens 1250 kg, einer Gesamtmasse von mindestens 800 kg und

a)einer Bauartgeschwindigkeit von mindestens 80 km/h und

b)einem Frachtraum des Anhängers, der aus einem geschlossenen Körper mit einer Breite und Höhe von mindestens 2 m besteht.

Kosten: auf Anfrage