NEWS



Lesen Sie hier immer unsere aktuellen News aus dem Haus und Rundum das Thema Führerschein und Gesetzesänderungen u.v.m.

Neue Prüfungsfragen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir dürfen sie darüber informieren, dass die Moped-Computerprüfung so wie die klassische Führerscheinprüfung

ab 1. Oktober 2022 in der Fahrprüfverwaltung der Programmierfabrik implementiert ist.

Es wurden außerdem geringfügige Änderungen an den Moped-Prüfungsfragen vorgenommen.

 

Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragenänderungen:

 

1

AM Moped Änderungen an den Prüfungsfragen ab 1. Oktober 2022

- Die Fragenzahl beträgt neu 297 (alt 312).

 

- Es gibt nur noch Fragen im reinen Multiple-Choice System mit auszuwählenden textlichen Antworten. Die bisherigen 10 Lückentexte entfallen.

  Die Unterteilung in Haupt- und Zusatzfrage gibt es bei AM – so wie schon bisher – nicht; jede Frage ist eigenständig zu beantworten.

 

- Die Vorrangbeispiele wurden auf das bewährte System des Moduls GW umgestellt (Wem gegenüber kann eine Wartepflicht entstehen?,

  Warum  haben Sie gegenüber xxxxx Wartepflicht?).

 

- Fragestellungen, die sich aus der Unterrichtserfahrung heraus als zu komplex bei AM-Kandidaten herausgestellt haben, wurden klarer formuliert.

 

- Änderungen aufgrund der 33. StVO Novelle

  Hier sind einige Fragen inaktiv gesetzt worden, die vor allem den Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern und das Verbot des Vorbeifahrens an Schienenfahrzeugen in Haltestellen bei geöffneten Türen

  betreffen. Zudem ist die Benützungspflicht von Unterführungen gefallen.

Die Aktualisierung erfolgt mit dem künftigen großen Fragenupdate für alle Führerscheinklassen.

 

- Um eine möglichst hohe Analogie zum bewährten System der anderen Führerscheinklassen zu erreichen, wurde Folgendes festgelegt:

    • Prüfungsumfang: 40 Fragen (alt 45). Davon müssen 80 % (= 32 Fragen) richtig beantwortet werden, um ein positives Ergebnis zu erzielen.
    • Mögliche maximale Prüfungszeit: 30 Minuten (alt 60 Minuten), so wie bei den anderen Modulen.

2

Sonstige Änderungen an den Prüfungsfragen anderer Module

Bei anderen Modulen wurden im Zuge der Implementierung der AM-Prüfungsfragen kleine Aktualisierungen vorgenommen.

 

Im Modul Grundwissen GW

Gestrichene Fragen

 

Vorrang – Schienenfahrzeugregel

Folgende Fragen wurden gestrichen, weil in der Praxis Straßenbahnen im Normalfall immer bevorrangt oder mit geregelten Kreuzungen gesichert werden.

Somit kommen diese Vorrangkonstellationen in der Praxis kaum vor:

Gestrichen: 169, 170, 184, 185, 195, 196, 201, 202, 234, 235, 319, 320.

 

Vorrangbeispiel „außer der Norm“

Dieses Fragenpaar ist wortident mit den Vorrangbeispielen, die alle mit Zeichnungen versehen sind. Es ist aber mit einem realen Bild versehen. Somit stellt es eine Systemwidrigkeit dar.

Gestrichen: 749, 750

 

Änderungen aufgrund der 33. StVO-Novelle

Hier werden einige Fragen inaktiv gesetzt, die vor allem den Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern und das Verbot des Vorbeifahrens an Schienenfahrzeugen in Haltestellen bei geöffneten Türen betreffen. Zudem ist die Benützungspflicht von Unterführungen gefallen.

Die Fragen betreffen das Vorbeifahren an Straßenbahnen in Haltestellen und sind mit 1.10.2022 falsch:

Gestrichen: 606, 607, 608, 634

 

 

Wieder aktiv gesetzte Fragen

 

Richtigstellung der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten bei Langgutfuhren

Diese Fragen werden mit den richtigen Werten wieder aktiv gesetzt:

Modul GW: 1638, 1639

Modul C: 4204, 4205

Modul E: 5496, 5497

 

 

LOCKDOWN NEWS

Werte Schüler|innen!
 
Im Anhang die wichtigsten Infos für den weiteren Werdegang in der Fahrschule.
 
Computerprüfung am 22.11.2021 wird abgehalten.
 
Fahrstunden mit FFP2 Maske erlaubt.
 
Praktische Prüfungen mit FFP2 Maske erlaubt.
 
Perfektionsfahrten bzw. L17 Begleitfahrten mit FFP2 Maske erlaubt.
 
Beratungsgespräche in der Fahrschule nur mit 2-G-Nachweis und FFP2 Maske.
 
Am Besten einfach telefonisch oder per Mail.
 
Ob und wie der Weihnachtsschnellkurs abgehalten werden kann können wir zurzeit leider noch keine Infos geben.
 
Bleibts Gsund
 
Greetings
 
Fahrschule HAAS

3-G-Regel

Werte Schüler|innen !
 
! WICHTIGE INFO !
 
Ab SOFORT gilt die 3-G-Regel in der Fahrschule bei Theoriekursen - Theorieprüfungen und Praxisprüfungen.
 
Man muss entweder geimpft, getestet oder genesen sein.
 
Dafür muss uns selbstverständlich eine Bestätigung vorgelegt werden.
 
Ein PCR Test gilt 72 Stunden, ein Antigen-Test gilt 48 Stunden und ein Anitgen-Selbsttest gilt 24 Stunden.
 
Für Fragen stehen wir euch gerne unter 0676 - 72 71 602 zur Verfügung.
 
Greetings
 
Fahrschule HAAS

Neustart 2021

Werte Schüler|innen !
 
 
Zurzeit laufen unsere Telefone im "Glühmodus" !
 
Leider kann es in dieser Zeit vorkommen, dass wir aufgrund der enormen Nachfragen, nicht immer gleich erreichbar sind.
 
Wir arbeiten auf Hochtouren, diesen Ansturm abzuarbeiten.
 
Vorweg die Wichigsten Infos:
 
- Mopedkurse sind derzeit in Planung. Die Teilnehmer werden von uns telefonsich kontaktiert.
 
- Zusatzkurse wie A / BE / F / CE werden in den nächsten Tagen geplant.
 
- Nächste Computerprüfung: Montag, 15.02.2021 - ab 08.00 Uhr - Anmeldung erforderlich
 
- praktische Prüfungen sind erlaubt und können jederzeit ausgemacht werden - Prüftermine sind zurzeit variabel !
 
- Abendkurse finden wieder wie gewohnt am Montag und am Mittwoch wieder statt - 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr
 
Greetings
 
Fahrschule HAAS

SEMESTERSCHNELLKURS 2021

! Für Kurzentschlossene !
 
Ab Montag, 08.02.2021, bieten wir ab 17.00 Uhr - Montag bis Freitag - 2 Wochen - noch einen Schnellkurs an
 
! IM PRÄSENZUNTERRICHT !
 
! 2m Abstand sowie FFP2 - Maske !
 
Wenige Restplätze
 
Anmeldung und Infos unter: 0676 - 72 71 602
 
Greetings
Fahrschule HAAS

Kurse ab 08.02.2021 erlaubt !!

!!!!!!!!! YPPIE YA YEAH !!!!!!!!!!!!!!
 
 
Ergeht an:
 
Alle Fahrschulen
 
GF der Fachvertretungen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
der gestern Abend vom Hauptausschuss des Parlaments abgesegnete Öffnungsschritt wird auch die Fahrschulen betreffen.
Laut Pressemitteilung des Parlaments werden Fahrschulkurse mit sog. „unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen“ gleichgestellt.
Damit wird Präsenzunterricht unter Auflagen (2-Meter-Abstand, FFP2-Maske) am Montag, dem 8. Februar 2021 (ebenfalls) möglich sein.
 
Betroffene Schüler werden von uns heute noch telefonisch kontaktiert!!!!!!!!
 
Greetings
 
Fahrschule HAAS

E - Learning

!!!! INFOS !!!!
 
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
E-Learning wird per befristetem Erlass des Verkehrsministeriums vorübergehend gestattet. Der nun schon mehrere Wochen andauernde Lockdown, der neuerlich verlängert wird, hat das BMK (Klimaschutzministerium) veranlasst, diese Notmaßnahme in der aktuellen COVID-19-Krise zu ergreifen, die nun zeitlich begrenzt gelten wird. Damit sollen Jugendliche eine Führerschein-Ausbildung machen können.
Beim online-Theorie-Unterricht müssen Vortragende und Schüler interagieren (per direkten Fragen & direkten Antworten). Die online Gruppengröße muss sich innerhalb der Gruppengröße beim Präsenzkurs der betroffenen Fahrschule bewegen (siehe unten mediale Bekanntmachung des BMK).
Sobald der Erlass zum E-Learning bei Führerschein-Theoriekursen als befristete COVID 19-Notmaßnahme (mit Details) einlangt, ergeht dieser umgehend an die Fahrschulen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Ebner/Dr. Corinna Martin
Fachverband der Fahrschulen
und des Allgemeinen Verkehrs
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: 05 90 900 3161
Fax: 05 90 900 282
fahrschulen@wko.at
 
Genauere Infos folgen ..........
 
Greetings
 
Fahrschule HAAS

COMPUTERPRÜFUNG

YIPPIE YA YEAH, S.......................
Zitat: Bruce Willis
 
Ab Montag, den 01.02.2021, dürfen wir unter besonderen Covid-19 Auflagen wieder Computerprüfungen machen !!!!!!!!!!
 
Prüfbeginn: 08.00 Uhr - jeder Kandidat erhält eine gesonderte Prüfzeit bzw. FFP2 - Maskenpflicht
 
Anmeldungen: Während der Bürozeiten unter 07716 - 7110

FFP2 - Pflicht

Werte Schüler|innen!
 
Zur Erinnerung !
 
Ab heute, 25.01.2021, bitte zu ALLEN Terminen eine FFP2 Maske mitnehmen !
 
Auch für Beratungsgespräche usw......
 
Greetings
 
Fahrschule HAAS
 
PS: Auch as Mündle bedecken, nicht nur as Näsle...   </div>

  
</div>

<div class=

BREAKING NEWS! (erbrochene Nachrichten)

 
 
Fahrstunden dürfen in der Zeit des LOCKDOWNS wie bisher durchgeführt werden.
 
Perfektionsfahrten, L17-Überprüfungsfahrten....usw.....
 
Theoretische Prüfung ist noch unklar.
 
Praktische Prüfung ist noch unklar.
 
Gruppenkurse sind zurzeit nicht erlaubt.
 
Genaue Infos folgen am 27.12.2020.
 
 
Greetings
 
Fahrschule HAAS

NEWS

Werte Schüler|innen!

 

Um den Fahrschulbetrieb wieder hoch zu fahren, haben wir morgen, Sonntag, den 06.12.2020 zusätzliche Bürozeiten eingeräumt:

 

Diese sind:

 

09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

 

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

In dieser Zeit könnt Ihr gerne zwecks Fahrstunden, L17 – Überprüfungsfahrten, Perfektionsfahrten usw. anrufen, um einen Termin zu buchen.

 

Termine für die praktische Prüfung oder theoretische Prüfung können wir euch leider noch nicht nennen.

 

 

Greetings

Fahrschule HAAS

LOCKERUNGEN

Werte Schüler|innen!

 

Anbei die wichtigsten Fragen zur schrittweisen Lockerung zusammengefasst:

 

Dürfen ab Montag wieder Fahrstunden absolviert werden? JA

Dürfen ab Montag wieder L17 – Überprüfungsfahrten absolviert werden? JA

Dürfen ab Montag wieder Perfektionsfahrten absolviert werden? JA

Darf die Fahrschule betreten werden? JA

Kann man Probeprüfungen absolvieren? JA

Darf der Übungsplatz befahren werden? Außerhalb der Betriebszeiten – JA

Kann man die Computerprüfung für die Klasse AM absolvieren? JA

 

Findet der Abendkurs statt? NEIN

Finden Fahrsicherheitstrainings statt? NEIN

 

Fragen die wir zurzeit noch nicht beantworten können und abgeklärt werden müssen:

Wann ist die nächste Computerprüfung?

Wann ist die nächste praktische Prüfung?

Finden die Weihnachtsschnellkurse wie geplant statt?

Findet der Mopedkurs wie geplant statt?

Greetings
 
Fahrschule HAAS

NEWS LOCKDOWN 2

[

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die zweite Schutzmaßnahmen-Verordnung wurde am Abend veröffentlicht. Ein teilweiser Betrieb ist bei den Fahrschulen damit ab 7. Dezember 2020 wieder möglich. Im Lichte der rigorosen Vorgehensweise der Regierung, konnte der Fachverband zumindest für einige betriebliche Aktivitäten eine Öffnung erreichen.

 

Fahrschule darf Geschäftsräumlichkeiten öffnen

Beratungen von Kunden, die Aushändigung von Dokumenten usw dürfen unverändert erfolgen. Beim Betreten des Kundenbereichs von Fahrschulen gelten der 1m Abstand und Maskenpflicht. Pro Kunden müssen 10 m2 Fläche zur Verfügung stehen. Zum Schutz der Mitarbeiter kann alternativ eine Plexiglaswand errichtet werden (anstatt der Maske für die Mitarbeiter).

 

Fahrstunden dürfen gegeben werden

Im Fahrzeug gilt Maskenpflicht für die Insassen (analog zu den Bestimmungen der Fahrgemeinschaft), dh die klassische B-Fahrstunde ist zulässig. Orientierung ist, dass sich im Fahrzeug lediglich Personen aus zwei Haushalte befinden (bei Fahrstunden, L17-Kontrollfahrten).

 

Einzel-Theorieunterricht ist gestattet, ein Gruppenkurs ist unzulässig

Zusammenkünfte gelten für maximal zwei Haushalte, dies regeln die Bestimmungen zu Veranstaltungen, denen der Theorieunterricht zugeordnet wird (eine Haushaltsseite davon bildet der Fahrschullehrer): Zulässig sind „Zusammenkünfte von nicht mehr als sechs Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen …

 

Fahrprüfungen sind gestattet

Die Regelungen über Fahrgemeinschaften gelten unverändert, dies bestätigte das Gesundheitsministerium dem Fachverband. Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur zulässig, wenn in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Zusätzlich gilt Maskenpflicht. Wir dürfen erwarten, dass die Landesregierungen die Sichtweise des Gesundheitsministeriums mittragen.

 

Fahrsicherheitstrainings sind weiterhin nicht gestattet.

Die Vorschriften für Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind weiterhin sehr rigoros (lediglich Personen aus zwei Haushalten). Damit sind Gruppen-Veranstaltungen zur Vorbereitung und Durchführung von „klassischen“ Fahraus- und weiterbildungen derzeit nicht gestattet.

 

Unbedingt erforderliche berufliche Aus- und Fortbildung ist zulässig

Fahrausbildung und Fahrweiterbildung zu beruflichen Zwecken bzw. im Sinne einer Dienstleistung sind dahingehend möglich, als die Durchführung d(ies)er Aus- und Fortbildungen im Einzeltraining oder gegenüber Personen aus demselben Haushalt ist jedenfalls zulässig.

 

Sind diese für berufliche Zwecke unbedingt erforderlich, dann sind diese auch in größerem Umfang zulässig (im Lehrsaal 1m Abstand, Maskenpflicht, keine 10 m²). Eine „unbedingte berufliche Erforderlichkeit“ ist dann gegeben, wenn bei Entfall der Ausbildung der Verlust der Lenkberechtigung (zB für den Lkw) droht oder sich dadurch der Zeitpunkt des Berufseinstiegs des Auszubildenden verzögert. Es dürfen daher zB bei drohendem Fristablauf auch Berufskraftfahrerweiterbildungskurse (C 95/D 95-Kurse) oder auch Gefahrgutschulungen (ADR) durchgeführt werden.

 

 

Freundliche Grüße.

Dr. Stefan Ebner

 

Fachverband der Fahrschulen

und des Allgemeinen Verkehrs

Wiedner Hauptstraße 63

1045 Wien

Tel.: 05 90 900 3160

Fax: 05 90 900 282

fahrschulen@wko.at

! LOCKDOWN 2 !

 

! LOCKDOWN 2 !

 

Werte Schüler|innen !

Leider hat uns der 2te LOCKDOWN auch getroffen.

Zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 finden zwischen 17. November und mindestens 6. Dezember 2020 in ganz Österreich

  •          keine Fahrstunden,
  •          keine Theoriekurse,
  •          keine Theorieprüfungen,
  •          keine Fahrprüfungen und
  •          weder Perfektionsfahrten noch Fahrsicherheitstrainings

statt.

Für Rückfragen oder jegliche Anliegen und Anmeldungen sind wir selbstverständlich

  • Telefonisch – 0676 – 72 71 602
  • Über Facebook
  • oder per E-Mail – office@fahrschule-haas.at

erreichbar.

 

Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden und bitten euch regelmäßig unsere Homepage oder Facebook-Seite zu besuchen.

 

Wir bitten um Verständnis und bleibt`s Gsund

 

Greetings

Fahrschule HAAS

Terminänderung

Werte Schüler|innen !
 
 
Aufgrund des Nationalfeiertages und derzeitigen Corona-Lage muss die Computerprüfung am 27.10.2020 leider verschoben werden.
 
Ersatztermin: Donnerstag, 29.10.2020 - 07.00 Uhr
 
 
Greetings
 
Fahrschule HAAS

Prüfungen

Werte Schüler|innen !

 

Am Montag, den 11.05.2020, starten wir wieder mit den Prüfungen.

Nächste Computerprüfung:

Montag, 11.05.2020 - 08.00 Uhr

Begrenzte Teilnehmeranzahl - Voranmeldung nötig - gültiges Arztgutachten - positive Probeprüfung

Die weiteren Prüfungstermine findet ihr auf unserer Homepage.

Die Termine der praktischen Prüfung finden wie gewohnt jeden Dienstag mit begrenzter Teilnehmeranzahl statt.

Infos für Sondertermine der praktischen Prüfung erhaltet Ihr telefonisch unter 07716 - 7110.

 

Greetings

Fahrschule HAAS

Neueröffnung ab 01.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Fahrschulen dürfen ab sofort wieder den vollen Betrieb aufnehmen!


Ab 1. Mai 2020 dürfen die Fahrschulen wieder das gesamte Ausbildungsangebot anbieten und Schulfahrten,
Fahrten im Rahmen der Mehrphasenausbildung sowie alle Schulungen im Lehrsaal und Kundenberatungen durchführen.

Dies natürlich nur unter Einhaltung der COVID-19 Hygiene-Regeln.

Unsere Vorbereitungen laufen auf Hochtouren um in den nächsten Tagen Kurstermine, Fahrstunden, Mehrphasenausbildungen etc. zu koordinieren.

Greetings

Fahrschule HAAS

UPDATE CORONA

! Corona UPDATE !

 

Werte Schüler|innen!

Nach aktuellem Stand, (11.04.2020), wird sich die Fahrschulsperre wahrscheinlich noch bis Mitte Mai hinauszögern.

Zitat WKO: „ Zum genauen Öffnungstermin kann derzeit keine seriöse Aussage gemacht werden.“

Dies bedeutet weiterhin:

  • Keine Theoriekurse
  • Keine Prüfungen – Theorie und Praktisch
  • Keine Fahrstunden
  • Kein Kundenverkehr im Büro
  • Keine Benützung des Übungsplatzes

Wer aber vorab die Zeit nutzen  und mit dem Lernen schon beginnen möchte, hätten wir dafür eine Lösung.

Einfach mit uns Kontakt aufnehmen:

  • Telefonisch – 0676 – 72 71 602
  • Über Facebook
  • oder per E-Mail – office@fahrschule-haas.at

Damit gewisse Grundfahrübungen nicht ganz in Vergessenheit geraten, haben wir diese verfilmt:

Grundfahrübungen Klasse A:  (Achtung: Gute Musik)

https://www.youtube.com/watch?v=haQMbAzaE0w

Grundfahrübungen Klasse B:

https://www.youtube.com/watch?v=2YBerxBNw1w

Für die Klassen BE / C  / CE / F einfach eine E-Mail an office@fahrschule-haas.at schicken.

Video- und Tonqualität sind ein bisschen zu entschuldigen.  Hauptsächlich geht es darum, den Ablauf wieder in Erinnerung zu rufen und nicht um den Gewinn des „Oscars“.

Vielleicht reicht es ja für die „Goldene Himbeere“.

Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden und bitten euch regelmäßig unsere Homepage oder Facebook-Seite zu besuchen für aktuelle News,

In diesem Sinne: bleibt`s gsund

Greetings

Fahrschule HAAS

UPDATE CORONA

! Corona UPDATE !

 

Werte Schüler|innen!

Nach aktuellem Stand (22.03.2020) wird sich die Fahrschulsperre wahrscheinlich bis 13.04.2020 hinauszögern.

Dies bedeutet, dass bis Ostermontag:

  • Keine Theoriekurse
  • Keine Prüfungen – Theorie und Praktisch
  • Keine Fahrstunden
  • Kein Kundenverkehr im Büro
  • Keine üben am Übungsplatz

stattfinden dürfen.

Dies würde zufolge haben, dass es heuer keinen Osterkurs geben wird.

Diesbezüglich arbeiten wir schon an Lösungen, wie es nach der Fahrschulsperre am besten für euch weitergehen wird: Sonderkurse – Fahrstundenplanung – Prüfungstermine etc.

Wer aber vorab die Zeit nutzen möchte und mit dem Lernen schon beginnen will, hätten wir dafür eine Lösung.

Einfach mit uns Kontakt aufnehmen:

  • Telefonisch – 0676 – 72 71 602
  • Über Facebook
  • oder per E-Mail – office@fahrschule-haas.at

Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden und bitten euch regelmäßig unsere Homepage oder Facebook-Seite zu besuchen.

In diesem Sinne: bleibt`s gsund

 

Greetings

Fahrschule HAAS

18-monatige Gültigkeitsdauer

Eine Überschreitung der 18-monatigen Gültigkeitsdauer von Ausbildungsteilen, der theoretischen Fahrprüfung und abgeschlossenen Fahrschulausbildungen ist zu akzeptieren. Innerhalb von angemessener Frist nach Wiederaufnahme der Fahrschul-bzw. Behördentätigkeit sind die noch offenen Schritte zu absolvieren.

Sind im Rahmen der zweiten Ausbildungsphase einzelne Schritte offen und können diese infolge der herrschenden Umstände nicht absolviert werden, so ist von den behördlichen Maßnahmen (bescheidmäßige Anordnung und Probezeitverlängerung sowie von der Entziehung der Lenkberechtigung) abzusehen. Eine (nachträgliche) Absolvierung hat innerhalb von angemessener Frist nach Wiederaufnahme der Tätigkeit durch die ausbildenden Stellen zu erfolgen.

Sofern die 18-monatige Gültigkeitsdauer von Übungs- und Ausbildungsfahrtenbewilligungen nach dem 13.3.2020 enden, kann von der restlichen Gültigkeitsdauer (13.3.2020 bis Ende der Gültigkeit) nach Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens noch Gebrauch gemacht werden.

! INFO ZUR CORONA-LAGE !

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Geschlossen Halten der Fahrschulen ist Vorgehensweise in der Branche

Fahrschulen sind eindeutig Dienstleistungsunternehmen mit hohem Kundenkontakt. Das Schließen bzw Geschlossen Halten der Fahrschulen unterstützt die Bemühungen der Regierung, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Das Geschlossen Halten der Fahrschulen ist daher eine logische Konsequenz und ein wertvoller Beitrag. Die Betriebsschließung, die Vermeidung von Kundenverkehren und die Einstellung des Unterrichts ist eine Hilfe in der aktuell sehr schwierigen Situation. Die ausnahmslos einheitliche Vorgehensweise der Branche, nämlich die Fahrschulen geschlossen zu halten, deckt die Intention der Gesetzgebung, Kundenkontakte (zB bei Geschäftsabschlüssen, bei Theorie-Gruppenkursen) zu vermeiden. Die durchgehende Schließung der Fahrschulen erachten auch Spitzenvertreter der Branche (Fachverband, Fachvertretungen) als notwendige Vorgehensweise.

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklung zur Coronavirus-Epidemie werden ab heute, 16. März 2020, keine theoretischen und praktischen Fahrprüfungen seitens des Amtes der OÖ. Landesregierung bis auf weiteres durchgeführt.

 

Tätigkeiten ohne Kundenkontakt (wie Sekretariatstätigkeiten, tel. Kursanmeldungen, Pflege der Fahrzeuge) sind nach aktuellem Stand noch zulässig. Es kann aber zu weiteren Einschränkungen kommen.

 

Da die Dauer dieser Maßnahme derzeit nicht absehbar ist, werden wir Sie über allfällige Änderungen am Laufenden halten.

 

Freundliche Grüße

 

Dr. Joachim Steininger, Vorsitzender

Mag. Robert Riedl, Geschäftsführer

 

Fachvertretung der OÖ Fahrschulen und Allgemeiner Verkehr

WKO Oberösterreich

Hessenplatz 3  |  4020 Linz

T 05-90909-4512  |  F 05-90909-4519

fsav@wkooe.at  |  W wko.at/ooe/fahrschulen-allgemeinerverkehr

W facebook.com/wkooe

! INFO ZUR CORONA-LAGE !

! INFO ZUR CORONA-LAGE !

 

Auch wir als Dienstleistungsbetrieb, sind von den Maßnahmen, die von der Bundesregierung verlautbart werden, betroffen.

 

In diesem Sinne finden vom 16.03.2020 bis 22.03.2020

  • Keine Theoriekurse
  • Keine Prüfungen – Theorie und Praktisch
  • Keine Fahrstunden
  • Kein Kundenverkehr im Büro

statt.

 

Für Rückfragen oder jegliche Anliegen und Anmeldungen sind wir selbstverständlich

  • Telefonisch – 07716 – 7110
  • Über Facebook
  • oder per E-Mail – office@fahrschule-haas.at

erreichbar.

Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden und bitten euch regelmäßig unsere Homepage oder Facebook-Seite zu besuchen.

Wir fühlen uns nicht nur unseren Kunden und Mitarbeitern gegenüber verpflichtet, diese Maßnahmen ernst zu nehmen, sondern sehen es als Notwendigkeit um ein Ausbreiten zu verhindern.

 

Wir bitten um Verständnis.

 

Greetings

Fahrschule HAAS

!!! CORONA - INFO !!!

!!! WICHTIGE INFO ZUR CORONA-LAGE !!!
 
Diese E-Mail haben wir heute von der Landesregierung bekommen
 
Sehr geehrter Herr Haas,
 
es tut mir leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass nächste Woche (also am 17.03.2020) keine Fahrprüfungen stattfinden werden.
Bitte um Verständnis.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Amt der OÖ. Landesregierung
Direktion Straßenbau und Verkehr
Abteilung Verkehr
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
 
 
Wie es mit den theoretischen bzw. praktischen Prüfungen weiter geht wissen wir zurzeit selber noch nicht.
 
Wir werden Euch natürlich auf den Laufendem halten.
 
Greetings
 
Fahrschule HAAS

Vorlesefunktion bei der Mopedprüfung

Bei AM-Prüfung ab sofort Vorlesefunktion für leseschwache Schüler
 
Bei der AM-Computerprüfung gab es derzeit bei Verständnis- und Leseschwierigkeiten keine (gesetzliche) Möglichkeit, die Theorieprüfung mündlich abzulegen, wie es für alle anderen Führerscheinklassen gem § 6 Abs 6 FSG-PV möglich ist.
 
Deshalb hat sich der Fachverband dafür eingesetzt, dass eine Vorlesefunktion für leseschwache Personen bei der AM-Prüfung eingebaut wird.
 
Diese ist jetzt aktiv.
 
Genauere Infos diesbezüglich in der Fahrschule.
 
Greetings
 
Fahrschule HAAS

Führerscheinfoto

 

Werte Fahrschüler/innen !

Ab sofort nimmt die Bezirkshauptmannschaft Schärding bei der Theoretischen Fahrprüfung nur noch Anträge mit Foto (Identitätsprüfung) entgegen.

Wir ersuchen um Verständnis.

 

Greetings

Fahrschule HAAS

INFO FAHRPRÜFUNG

 

Werte Schüler/innen!

Am 12. November 2019 findet aus organisatorischen Gründen der Landesregierung keine praktische Fahrprüfung statt.
Letzter Termin für die praktische Motorradprüfung vor der Winterpause ist der Dienstag, der 05.11.2019.

Greetings
Fahrschule HAAS

Fragenänderung ab 01.06.2019

Werte Schüler|innen !

Ab 1. Juni 2019 findet ein neuer, umfassend überarbeiteter Fragenkatalog bei der theoretischen Führerscheinprüfung Anwendung.
Dabei werden die Prüfungen der Module C+C1, D+D1, E, BE und F auf komplett neue Beine gestellt.

Darüber hinaus wurden in den Modulen A, GW und B Anpassungen sowie Korrekturen durchgeführt.

Um Ihnen schon heute einen Einblick in die Prüfungsfragen der Zukunft zu ermöglichen, haben wir Ihnen den Fragenexport der Programmierfabrik Hagenberg aufbereitet.

Klicken Sie dazu auf die folgende Schaltfläche:

https://www.dropbox.com/s/9x2qxsdl54g1aco/Fragenaenderungen_2019-06-01.pdf?dl=0&fbclid=IwAR3KRFdVgZJXXkiM4PTzGYdyEGhz_y_d-5gU198MjWyFZ7nu9i43GBgQVyg

 

 

Fragenänderung ab 01.06.2019

Werte Schüler|innen !

Neue Prüfungsfragen C, D, E und F ab 1. Juni 2019
Die Übersetzungen für die Theoriefragen der Klassen C, D, E und F sind abgeschlossen (Englisch, Slowenisch, Kroatisch). Bei der Überprüfung der Prüfungssoftware haben sich technische Probleme ergeben, die mittlerweile behoben werden konnten. Damit alle Lehrmittelhersteller ausreichend Zeit zur Erstellung ihrer Lehrmittel zur Verfügung haben, wurde der Geltungsbeginn der neuen Prüfungsfragen vom Verkehrsministerium auf den 1. Juni 2019 verschoben. Ab diesem Zeitpunkt können Führerscheinprüfungen aller Klassen auch  nicht mehr auf türkisch abgelegt werden. Der neue Fragenkatalog umfasst für Modul C+C1 618 Fragen, für Modul D+D1 522 Fragen, für Modul E 376 Fragen und für Modul F 394 Fragen.

Fragenänderung ab 01.04.2019

Werte Schüler|innen !

Ab 01.04.2019 werden die Prüfungsfragen für folgende Kategorien geändert:

BE - F - C - CE - D

 

Der letzte theoretische Prüfuingstermin, bevor die neuen Fragen in Kraft treten, ist am

Montag, 18.03.2019

 

 

ÄNDERUNG FÜHRERSCHEIN AM

Werte Schüler|innen !

Mit 01.03.2019 wird es "voraussichtlich" die neue Computerprüfung für die Führerscheinklasse AM (Moped) geben.

In diesem Zuge werden auch alle Fragen neu überarbeitet bzw. neue Fragen hinzugefügt.
 
Schüler, die vor dem 01.03.2019 die Mopedprüfung ablegen wollen, können dies noch wie gewohnt im bisherigen Verfahren erledigen.
 
Kandidaten, die nach dem 01.03.2019 die Mopedprüfung ablegen wollen, müssen dies mittels Computerprüfung und mit dem neuen erweiterten Fragestand.
 
Greetings
 
Fahrschule HAAS

! Fragenänderungen !

Werte Schüler|innen !

Mit 01.11.2017 treten einige Änderungen im Fragenstand der PC-Prüfung in Kraft.

Die geänderten und neue Fragen finden Sie unter folgenden LINKS:

 
Neue Fragen unter:
 
https://www.facebook.com/Fahrschule.Haas.Muenzkirchen/posts/1595838047171700
 
Greetings

Fahrschule HAAS

 

! Fragenänderungen !

Werte Schüler|innen !

Mit 23.04.2017 treten einige Änderungen im Fragenstand der PC-Prüfung in Kraft.

Die geänderten und neue Fragen finden Sie unter folgenden LINKS:

Änderungen 2017

Mopedausbildung und Prüfung:

Ab 1. März 2017 darf die Mopedausbildung frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden (bisher 6 Monate). Der Mopedführerschein ist wie bisher frühestens zum 15. Geburtstag auszustellen. Voraussichtlich ab Jahresmitte soll die Mopedprüfung modernisiert werden – ein Computer-Test wird den Multiple Choice-Test auf dem Papier ersetzen.

§ 4 FSG, 18. FSG-Novelle (1. Juli 2017)

Quelle: http://www.oeamtc.at/portal/neuerungen-fuer-den-oesterreichischen-strassenverkehr-ab-2017+2500+1663246

Anhebung der Mindestfahrstunden !

Werte Schüler|innen!

Die mind. Anzahl der Fahrstunden wird ab 1. Dezember 2016 erhöht.

Dementsprechend wird auch eine Preisanpassung stattfinden.

Wer sich bis 30. November anmeldet fällt noch in das "alte" System.

Nähere Informationen gerne bei uns in der Fahrschule.

Greetings
Fahrschule HAAS

Nachtfahrt entfällt bei Begleitendem Fahren

Beim Begleitenden Fahren entfällt AB SOFORT die Nachtfahrt. Grundlage ist die soeben veröffentlichte 62. KDV-Novelle, die Bestimmungen zur Nachtfahrt treten ab morgen in Kraft. Wenn Übungsfahrten (L 1000 km) gemäß § 122 KFG absolviert werden, so muss keine Nachtfahrt im  Rahmen der Fahrschulausbildung durchgeführt werden. Erfahrungsgemäß werden Nachfahrten ohnedies beim Begleitenden Fahren der Eltern mit ihren Kindern durchgeführt. Bei L-17 (3000 km) gemäß FSG ist wie bisher weiterhin keine Nachtfahrt vorgeschrieben. Wenn ergänzend zur Vollausbildung in der Fahrschule ein Antrag gem § 122 KFG gestellt wird, entfällt ebenfalls die Nachtfahrt, auch wenn 1000 km nicht vollständig gefahren werden.

NEUE PRÜFUNGSFRAGEN

 

Werte Fahrschüler|innen!

Es steht eine umfangreiche Änderung der bestehenden Prüfungsfragen ins Haus.

Als Zeitpunkt für die Umstellung wurde uns vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der „März 2016 in Aussicht gestellt“.

Wir gehen davon aus, dass der 1. März 2016 als Stichtag für die Umstellung gelten wird.

Was geschieht bei dieser Umstellung?

• Es wird neue Prüfbilder zu einem Großteil der Fragen geben.

• In den Antworten bestehender Fragen gibt es sehr viele Änderungen.

• Neue und erweiterte Themengebiete (Ladungssicherung, Elektromobilität) im Spezialwissen Klasse B werden eingeführt.

Wichtig:

Alle Prüfungen, die VOR dem 1. März 2016 abgelegt werden, werden nach dem alten System abgehalten.

Die neuen Prüfungsfragen inklusive der neuen Bilder
kommen erst ab 1. März 2016 zur Anwendung!

Die neuen Lehrunterlagen werden voraussichtlich Ende Jänner erhältlich sein.

Greetings

Fahrschule HAAS

Motorrad - INFO

Wenn du noch keinen Motorradführerschein hast, solltest du dich beeilen! Stellst du deinen Führerscheinantrag ab dem 16. März 2015, musst du 14 Fahrstunden statt bisher 12 absolvieren. Personen ab 39 Jahren müssen sogar 16 Fahrstunden buchen.
Das Bundesgesetzblatt dazu ist heute erschienen:

Greetings

Fahrschule HAAS

Definition der Klasse A2 - Drosselungsregelung

Zu Abs. 1 Z 3:

Definition der Klasse A2 - Drosselungsregelung

171.304/0001-IV/ST4/2014

Von der EU-Kommission wurde eine Rechtsansicht zur Auslegung der Drosselungsregelung der Klasse A2 übermittelt, die von der bisherigen österreichischen Auslegung (und jener von zahlreichen anderen Mitgliedstaaten) abweicht:

Die in § 2 Abs. 1 Z 3 genannte Wendung „die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind" bedeutet im Hinblick auf die höchstzulässige Motorleistung von 35 kW, dass das Motorrad im ungedrosselten Zustand niemals mehr als eine Motorleistung von 70 kW haben darf.

Darüberhinausgehende Einschränkungen sind in dieser Bestimmung nicht enthalten, etwa dahingehend, wenn das Motorrad im gedrosselten Zustand weniger als 35 kW Motorleistung aufweist. Würde man die genannte Wendung „Drosselung über die Hälfte" in jedem individuellen Fall anwenden, so würde dies beispielsweise bei einem Motorrad mit einer ungedrosselten Leistung von 65 kW dazu führen, dass dieses Motorrad - gedrosselt auf 30 kW - mit Klasse A2 nicht gelenkt werden dürfte, wenn es aber auf 35 kW gedrosselt wäre, mit der Klasse A2 sehr wohl gelenkt werden dürfte.

Da ein solches Ergebnis nicht mit den von dieser Bestimmung verfolgten Intentionen vereinbar ist, ist die Bestimmung dahingehend zu verstehen, dass sämtliche unter die Klasse A2 zu subsumierende Motoräder (mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW) nicht von einem Fahrzeug mit einer Motorleistung von mehr 70 kW abgeleitet sein dürfen.

Im Sinne einer EU-konformen Vorgangsweise ist diese (im Vergleich zur bisherigen Auslegung) extensive Interpretation ab sofort anzuwenden.

Weiterlesen …

Führerscheingesetz - Fahrprüfungsverordnung

Werte Schüler|innen !

Hier ein kleiner Auszug aus dem Gesetzesdschungel.

§ 3 Abs. 6 Führerscheingesetz - Fahrprüfungsverordnung

Weiterlesen …