KLASSE D1


Kraftwagen mit mehr als acht aber nicht mehr als 16 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten Gesamtlänge von acht Metern;

 

Mindestalter:
21 Jahre

Eine Lenkberechtigung für die Klasse D1 wird nur erteilt, wenn der Antragsteller im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse B ist und für die Leistung Erster Hilfe (16-Stunden-Kurs) entsprechend ausgebildet ist. Für die Erteilung der Klasse D1 ist aber keine Fahrpraxis erforderlich.

Die Lenkberechtigung für die Klasse D1 darf nur für fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr für zwei Jahre erteilt werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

Prüfungsfahrzeuge Klasse D1
Fahrzeuge der Klasse D1 mit

a)einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mindestens 4000 kg,

b)einer Länge von mindestens 5 m,

c)einer Bauartgeschwindigkeit von mindestens 80 km/h,

d)einem Antiblockiersystem und

e)einem Kontrollgerät entsprechend der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr, ABl. Nr. L370 vom 31.12.1985, S.8, zuletzt geändert durch die Verord-nung (EU) Nr. 1266/2009, ABl. Nr. L339 vom 22.12.2009 S.3;

Kosten: auf Anfrage